Gründung Genossenschaft 1971
Unter dem Namen Wohnbaugenossenschaft Meggen (wbgm) gründen am 19. April 1971 neun Meggerinnen und Megger im Hotel Balm eine Genossenschaft mit Sitz in Meggen. Denn es besteht ein zunehmender Bedarf an preisgünstigen Wohnungen für Familien, welche in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Angeregt wird die Gründung einer Wohnbaugenossenschaft durch Mitglieder der CVP Meggen. Die Partei handelt damit in ihrer Verantwortung, sich für das Wohl von Megger Familien einzusetzen. Mit der Bezeichnung “Wohnbaugenossenschaft Meggen” ist eine breite Abstützung über die Parteigrenzen hinaus gewährleistet.

Die erste Aufgabe des Vorstands ist der Erwerb von Bauland bei der Einwohnergemeinde Meggen. Als geeignetes Land bietet sich ein Grundstück im Sentibühl an, welches die Gemeinde durch eine Schenkung mit der Auflage erhalten hat, ein Teil des Grundstückes für den sozialen Wohnungsbau zu Verfügung zu stellen. An der Gemeindeversammlung vom 8. Mai 1972 wird der Gemeinderat ermächtigt, den Kaufvertrag für das Sentibühlland mit der Wohnbaugenossenschaft Meggen zu unterzeichnen.

Die Beschaffung des Genossenschaftskapitals für die Realisierung der geplanten Wohnhäuser erweist sich allerdings als sehr schwierig. Eine weitere Hürde zeigt sich bei der Mittelbeschaffung bei den Banken, welche aufgrund der grossen allgemeinen Bautätigkeit wenig Kredite sprechen und entsprechend hohe Zinsen von sieben bis acht Prozent verlangen.

Planung der ersten Wohnhäuser
Auf dem Sentibühlland hat die Liberale Baugenossenschaft bereits 1969 und 1972 je zwei Wohnhäuser erstellt. Von verschiedenen Seiten wird gewünscht, dass sich die Wohnhäuser der wbgm in die bestehende Überbauung eingliedern. Deshalb sollen sämtliche vorhandenen Pläne zu einem Preis von 20’000 Franken erworben werden.

Ausserordentliche GV genehmigt Finanzierung
An einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. November 1972 wird der Ankauf der Pläne, der Kostenvoranschlag von 1,4 Millionen Franken und der Erwerb des Grundstücks zum Preis von 35 Franken pro m2 genehmigt. Mit Ernst Dubacher wird ein Architekt engagiert, der gewillt ist, das Projekt mit bestehenden Plänen zu realisieren. Dabei zeigt sich, dass die Pläne angepasst werden müssen. So werden zum Beispiel die neusten Erkenntnisse der Wärmedämmung berücksichtigt und die Pläne entsprechend ergänzt.

Angespannte Finanzlage
Die Finanzlage in der Schweiz mit rasanter Teuerung und die Mittelverknappung bei den Geldinstituten veranlasst den Bundesrat Gegensteuer zu geben. Er verfügt im Dezember 1972 eine restrektive Kreditvergabe, die auch das Bauvorhaben im Sentibühl betrifft. Alle Gesuche um einen Baukredit werden negativ beantwortet. Die einzige Hoffnung bleibt ein Härtekontingent, welcher für die Finanzierung von wichtigen und dringenden Bauvorhaben wie dem sozialen Wohnungsbau bestimmt ist.

Erste Baubewilligung 1973 erteilt
Ohne finanzielle Zusage wird die Planung trotzdem weitergeführt und die Baubewilligung von der Gemeinde am 8. August 1973 erteilt. An der Gemeindeversammlung im September 1973 wird die Ausrichtung von gesetzlichen Kapitalzinszuschüssen und die Übernahme der Solidarbürgschaft für die zweite Hypothek beschlossen.
Unterdessen ist der Vorstand weiterhin aktiv mit der Beschaffung von mehr Anteilscheinkapital. Bis Ende 1973 kommen 111’000 Franken zusammen.

Finanzierung gesichert
Die erlösende Mitteilung kommt im Juni 1974: Die Finanzierung aus dem Härtekontingent wird zugesichert. Mit nun 151’000 Franken Anteilscheinkapital kann auch das erforderte Eigenkapital von 10 Prozent erreicht und somit das Bauvorhaben endlich realisiert werden.

Spatenstich für die ersten beiden Häuser
Der Spatenstich für die ersten beiden Wohnhäuser mit je sechs 4 1/2-Zimmerwohnungen erfolgt am 8. Juli 1974. Nach einer Bauzeit von acht Monaten können die ersten Mieter zwischen März und September 1975 einziehen. Die monatliche Anfangsmiete einer Wohnung beträgt 577 Franken und zusätzlich 150 Franken Nebenkosten.

Vier Wohnhäuser zwischen 1975 und 2010 erstellt
Nach dem Bau der ersten beiden Wohnhäuser an der Sentibühlstrasse wird im Jahr 1997 an der Brisenstrasse 1 eine weitere Liegenschaft mit acht Familienwohnungen realisiert. Das vierte Wohnhaus mit ebenfalls acht Wohnungen wird im Jahr 2010 an der Sonnmattstrasse 2 gebaut. Die Häuser an der Brisen- und Sonnmattstrasse sind in Zusammenarbeit mit der Liberalen Baugenossenschaft geplant und realisiert worden. Die Mehrzahl der Wohnungen ist für Familien konzipiert. Entsprechend leben mehrheitlich Familien mit Kindern in den 28 wbgm-Wohnungen.

Einsprachen gegen weitere Wohnhäuser
Aufgrund der Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen planen die beiden Wohnbaugenossenschaft wbgm und lbgm eine zweite Etappe mit drei weiteren Mehrfamilienhäusern im Sentibühl. Der überarbeitete Gestaltungsplan wird 2012 eingereicht. Dagegen wird eine Sammeleinsprache eingereicht. 2018 wird der Gestaltungsplan von den Genossenschaften aufgrund von veränderter Ausgangslage zurückgezogen, neu bearbeitet und nochmals öffentlich aufgelegt. Auch dagegen wird eine neue Sammeleinsprache eingereicht, welche nach dem Entscheid des Gemeinderates ans Kantonsgericht weitergezogen wurde. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde zum Teil gutgeheissen und somit wurde der Entscheid des Gemeinderates aufgehoben. Der Zeitpunkt einer erneuten Eingabe seitens der Wohnbaugenossenschaften ist aufgrund der Gesamtrevision des Bau- und Zonenreglemts auch im Jahr 2023 noch ungewiss.

Wohnbaugenossenschaften übernehmen Kreuztrotte
Im Jahr 2014 erwerben die beiden Megger Wohnbaugenossenschaften lbgm und wbgm die baufällige und leerstehende Kreuztrotte im Baurecht von der Einwohnergemeinde Meggen. Das Mostereigebäude ist Teil des Gesamtprojekts Kreuzmatte, wo weitere preisgünstige Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern realisiert werden sollen.

Einfache Gesellschaft Kreuztrotte gegründet
Für die Sanierung und die Vermietung der Kreuztrotte gründen die beiden Wohnbaugenossenschaften die Einfache Gesellschaft Kreuztrotte.

Einsprachen verzögern das gesamte Projekt
Aufgrund von Einsprachen gegen den Gestaltungsplan verzögert sich die Umsetzung. Wegen dem schlechten Gesamtzustand der Kreuztrotte, wird die Sanierung prioritär behandelt und die Wohnhäuser sollen in einer zweiten Etappe erstellt werden. Anfangs 2018 wird die Baubewilligung für die Kreuztrotte erteilt. Die anschliessenden Umbau- und Sanierungsarbeiten werden im Mai 2019 beendet. Im Juni 2019 ziehen die Mieter – drei Gewerbebetriebe und ein Verein – in die neuen Räume der Kreuztrotte ein.

GV wählt erstmals eine Frau als Präsidentin
An der 47. Generalversammlung vom 29. Mai 2018 wurde erstmals mit Jacqueline Kopp eine Frau als Präsidentin der wbgm gewählt. Jacqueline Kopp folgte auf den zurückgetretenen Peter Thalmann, welcher sich während 14 Jahren für die wbgm engagierte, davon 8 Jahre als Präsident. Peter Thalmann wurde ein Jahr später zum Ehrenmitglied der wbgm ernannt.

Corona hat Einfluss auf die Genossenschaft
Am 4. Mai 2020 findet erstmals eine Vorstandssitzung per Videokonferenz statt. Dies wurde aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Massnahmen und Vorschriften nötig.
Die ordentliche Generalversammlung vom 3. Juni 2020 muss auf den Herbst verschoben werden. Erstmals werden nur die GV Geschäfte behandelt und auf das anschliessende Nachtessen wird aufgrund der Corona-Sicherheitsmassnahmen verzichtet.

Erstellen von weiteren preisgünstige Wohnungen erneut blockiert
Nach der erfolgreichen Sanierung der Kreuztrotte wird Ende 2018 das Baugesuch für die beiden geplanten Wohnhäuser auf der Kreuzmatte mit 26 preisgünstigen Wohnungen für Meggerinnen und Megger eingereicht. Wegen einer laufenden und wiederkehrenden Einsprach ist im Jahr 2023 immer noch alles blockiert.

Ehrenmitglieder
Franz Bucher. Hier
Josef Steffen. Hier
Peter Thalmann. Hier