Kreuzmatte

Modell der geplanten Wohnhäuser (rechts Haus wbgm)

Auf der Kreuzmatte planen die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm zwei Wohnhäuser mit je 13 Wohnungen. Das Baugesuch für die Wohnhäuser wurde im Dezember 2018 bei der Gemeinde Meggen eingereicht. Dagegen sind Einsprachen eingegangen.

Der Gemeinderat hat am 10. Juli 2019 die Baubewilligung erteilt. Dagegen ist eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingegegangen. Nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom 13. Oktober 2020 wurde eine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht teilt am 8. September 2021 mit, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird. Begründet wird dies damit, dass es sich beim vorinstanzlichen Urteil um einen Zwischenentscheid handelt, da der Umgebungsplan vor Baubeginn noch genehmigt werden muss. Dieses Vorgehen bei Baugesuchen wurde durch die Gemeinde Meggen bisher so praktiziert.

Die Eingabe, der noch nicht bewilligten Ein- und Ausfahrt zur geplanten Überbauung, wurde durch eine erneute Einsprache inzwischen zurückgezogen. Seither wurden weitere vertiefte Abklärungen durchgeführt. Im Januar 2023 wurden die überarbeiteten Pläne nochmals bei der Gemeinde Meggen eingereicht. Durch den damaligen Entscheid des Kantonsgerichts im Jahre 2020 müssen die Unterlagen nochmals öffentlich aufgelegt werden und es können erneute Einsprachen folgen. Durch dieses immer noch offene Verfahren ist die Realisierung preisgünstiger Wohnungen weiterhin ungewiss.

Die beiden Wohnhäuser sind Bestandteil des Gesamtprojekts Kreuzmatte. Dazu gehört auch die Kreuztrotte, welche 2018/19 durch die Einfache Gesellschaft Kreuztrotte umfassend restauriert, saniert und an Gewerbebetriebe und einen Verein vermietet wurde.
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Sonnmattstrasse zweite Etappe

Die Wohnhäuser der beiden Wohnbaugenossenschafter wbgm und lbgm im Sentibühl in Meggen. Auf dem freien Grundstück sind drei weitere Wohnhäuser geplant. Bild: Google Map

Seit Jahren möchten die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm die zwei Etappe Sonnmattstrasse realisieren. Das Projekt umfasst drei Mehrfamilienhäuser, zwei Häuser davon für die wbgm.

Aufgrund von Einsprachen wurde der Gestaltungsplan bei der Gemeinde im Jahr 2018 neu eingereicht. Dagegen ist erneut eine Sammeleinsprache eingegangen, welche nach dem Entscheid des Gemeinderates ans Kantonsgericht weitergezogen wurde. Das Kantonsgericht hat mit seinem Urteil vom 1. März 2022 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen und der Entscheid des Gemeinderates vom Februar 2021 wurde aufgehoben.

Die beiden Wohnbaugenossenschaften werden das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Doch der Zeitpunkt einer erneuten Eingabe ist aufgrund der Gesamtrevision des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Meggen ungewiss.