Weiterhin Profilstangen statt Wohnungen – nun wird das Bundesgericht entscheiden

Das Warten auf der Kreuzmatte in Meggen geht weiter. Zwar hat das Kantonsgericht anfangs Dezember die Einsprache abgelehnt und somit grünes Licht für den Bau gegeben – doch der Entscheid wird nun ans Bundesgericht weitergezogen.

Nach der erfolgreichen Sanierung der Kreuztrotte im Jahr 2019 haben die beiden Wohnbaugenossenschaften – Liberale Baugenossenschaft Meggen und Wohnbaugenossenschaft Meggen – ein Baugesuch für zwei Mehrfamilienhäuser mit je 13 Wohnungen auf der angrenzenden Kreuzmatte eingereicht. Im Sommer 2019 wurde die Baubewilligung vom Gemeinderat erteilt.

Seither wird der Bau von 26 preisgünstigen Wohnungen für Meggen immer wieder durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren blockiert. Bereits auf der Stufe des Gestaltungsplans wurde das Bauvorhaben mit einer Beschwerde verzögert. Und nun sind im Baubewilligungsverfahren seit 7 Jahren Rechtsverfahren hängig. Für die beiden Wohnbaugenossenschaften ist diese wiederkehrende Verhinderung des preisgünstigen Wohnungsbaus durch eine Einzelperson nicht nachvollziehbar und die Dauer der langjährigen Verfahren stellt eine finanzielle Belastung dar.

Der aktuelle Mangel an preisgünstigen Wohnungen ist nicht nur in Meggen, sondern schweizweit ein grosses Problem. Die Gemeinde Meggen stellte vorausschauend bereits 2014 Bauland im Baurecht für diesen Zweck zur Verfügung. Doch aufgrund dieser langwierigen Rechtsverfahren stehen auf der Kreuzmatte noch immer nur Profilstangen und die Meggerinnen und Megger müssen weiterhin auf die zwei Mehrfamilienhäuser mit preisgünstigen Wohnungen warten. Dies, obwohl die Megger Bevölkerung bereits vor über 12 Jahren der Vergabe des Baulandes an die beiden Wohnbaugenossenschaften zugestimmt hat.

Link: Medienbericht 11.11.2023 / Luzerner Zeitung

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