Zur Zeit sind alle Wohnungen der wbgm vermietet. Die Grundlagen für die Vermietung von wbgm Wohnungen sind im Vermietungsreglement und den Richtlinien festgehalten. Dabei sollen Grösse der Wohnungen und die Zahl der darin wohnenden Personen in einem angemessenen Verhältnis sein. Die Mietinteresent:innen müssen einen Bezug zu Meggen und/ oder der wbgm haben. Zudem werden Einkommen und Vermögen für die Vergabe der Wohnung berücksichtigt. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird gleichzeitig eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abgeschlossen.
Mietinteresseformular Hier
Zusatzvereinbarung Hier