Kreuzmatte

Bau von zwei Mehrfamilienhäusern weiterhin blockiertBau von zwei Mehrfamilienhäusern weiterhin blockiert

Links die beiden geplanten Wohnhäuser und rechts die aktuelle Situation auf der Kreuzmatte

Weiterhin Profilstangen statt Wohnungen auf der Kreuzmatte – nun wird das Bundesgericht entscheiden.

Das Warten auf preisgünstige Wohnungen auf der Kreuzmatte geht weiter. Zwar hat das Kantonsgericht anfangs Dezember 2025 die beiden Einsprachen abgewiesen und somit grünes Licht für den Bau gegeben – doch der Entscheid wird im Januar 2026 ans Bundesgericht weitergezogen.

Was bisher geschah
Auf der Kreuzmatte planen die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm zwei Wohnhäuser mit je 13 Wohnungen. Das Baugesuch für die Wohnhäuser wurde im Dezember 2018 bei der Gemeinde Meggen eingereicht. Dagegen sind Einsprachen eingegangen.

Der Gemeinderat hat am 10. Juli 2019 die Baubewilligung erteilt. Dagegen ist eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingegegangen. Nach dem Urteil des Kantonsgerichts vom 13. Oktober 2020 wurde eine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht teilt elf Monate später, am 8. September 2021, mit, dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wird. Begründet wird dies damit, dass es sich beim vorinstanzlichen Urteil um einen Teilentscheid handelt, da die Bewilligung des Umgebungsplans noch nicht erfolgt ist. Bis anhin wurden durch die Gemeinde Meggen Umgebungspläne erst vor Baubeginn genehmigt.

Die neue Praxis des Bundesgerichts hatte nun zur Folge, dass der Umgebungsplan und weitere Unterlagen, entgegen der bisherigen Praxis, öffentlich aufgelegt werden mussten. Gegen den erneuten Entscheid des Gemeinderates vom 21. August 2024 wurde beim Verwaltungsgericht wiederum eine Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgerichtsurteil lag anfangs Dezember 2026 vor und gab den Wohnabaugenossenschaften grünes Licht für den Bau der beiden Wohnhäuser auf der Kreuzmatte. Nun verzögert sich der Baustart erneut, denn es wurde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Fazit – es stehen weiterhin Profilstangen statt Wohnungen auf der Kreuzmatte. Der finale Entscheid liegt nun beim Bundesgericht.

Die beiden Wohnhäuser sind Bestandteil des Gesamtprojekts Kreuzmatte. Dazu gehört auch die Kreuztrotte, welche 2018/19 durch die Einfache Gesellschaft Kreuztrotte umfassend restauriert, saniert und an Gewerbebetriebe und einen Verein vermietet wurde.
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Einfache Gesellschaft Kreuztrotte. Hier

Sonnmattstrasse zweite Etappe

Die Wohnhäuser der beiden Wohnbaugenossenschafter wbgm und lbgm im Sentibühl in Meggen. Auf dem freien Grundstück sind drei weitere Wohnhäuser geplant. Bild: Google Map

Seit Jahren möchten die beiden Wohnbaugenossenschaften wbgm und lbgm die zwei Etappe Sonnmattstrasse realisieren. Das Projekt umfasst drei Mehrfamilienhäuser, zwei Häuser davon für die wbgm.

Aufgrund von Einsprachen wurde der Gestaltungsplan bei der Gemeinde im Jahr 2018 neu eingereicht. Dagegen ist erneut eine Sammeleinsprache eingegangen, welche nach dem Entscheid des Gemeinderates ans Kantonsgericht weitergezogen wurde. Das Kantonsgericht hat mit seinem Urteil vom 1. März 2022 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde in einem Teil gutgeheissen und der Entscheid des Gemeinderates vom Februar 2021 wurde aufgehoben.

Die beiden Wohnbaugenossenschaften sind weiterhin intressiert an weiteren preisgünstigen Wohnungen. Deshalb sind sie erneut mit dem Gemeinderat in Kontakt, um eine zweite Etappe zu planen und zu realisieren. Der Zeitpunkt ist allerdings noch offen.